Zählerstand - offene Frage

 Muss ich meinen Zählerstand regelmäßig mitteilen?

Mitbewerber

Sie können Ihren Zählerstand zum Monatsende selbst ablesen und uns mitteilen, allerdings ist dies keine Pflicht. Je häufiger wir einen aktuellen Zählerstand erhalten, desto genauer kann die Abrechnung erfolgen. Daher können Sie uns Ihren Zählerstand auch alle zwei oder drei Monate übermitteln – entweder bequem über das Kundenportal, telefonisch oder per E-Mail.
Meiner persönlichen Meinung nach macht es nur Sinn einen dynamischen Stromzähler zu nutzen, wenn ein digitaler Stromzähler mit Smartbox/Smartmeter verbaut ist.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Speicherparks